Bezahlbarer Wohnraum
in Schweinfurt.

Was bedeutet öffentlich gefördertes Wohnen?

Öffentlich geförderte Wohnungen schaffen bezahlbaren Wohnraum für Menschen und Familien mit bestimmten Einkommensgrenzen. Der Zugang erfolgt in der Regel über einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS.

Wichtig ist: Eine geförderte Wohnung kann auch für Haushalte interessant sein, die ganz normal berufstätig sind.

Neue Wohnmöglichkeiten in der Albertistraße

In der Albertistraße in Schweinfurt entstehen beziehungsweise stehen öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung, die besonders für Singles, Paare und kleinere Familien interessant sein können.

Aktuell geht es um 2- und 3-Zimmer-Wohnungen.

Einblicke in die neuen Wohnmöglichkeiten

Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck der Wohnungen und der Umgebung in der Albertistraße. Moderne Wohnräume, bezahlbare Mieten und ein attraktives Wohnumfeld schaffen neue Perspektiven für Singles, Paare und Familien.

Vielleicht passt es besser,
als Sie denken.

Ob Sie für eine geförderte Wohnung infrage kommen, hängt unter anderem von der Anzahl der einziehenden Personen und der für Ihren Haushalt geltenden Einkommensgrenze ab.

1 Person: bis ca. 28.300 € im Jahr

Auch als alleinstehende Person können Sie infrage kommen. Entscheidend ist, dass Ihr Einkommen innerhalb der Grenze liegt – prüfen lohnt sich in jedem Fall.

2 Personen: bis ca. 43.200 € im Jahr

Für Paare oder zwei Personen im Haushalt liegt die Grenze entsprechend höher. Viele Berufstätige bewegen sich bereits in diesem Bereich – oft ohne es zu wissen.

jede weitere Person: zusätzlich ca. 10.700 €

Mit jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze. Das verbessert die Chancen deutlich, insbesondere bei größeren Haushalten.

jedes weitere Kind: zusätzlich ca. 3.200 €

Kinder werden bei der Berechnung zusätzlich berücksichtigt. Gerade Familien profitieren davon, dass sich die Voraussetzungen entsprechend erweitern.

Welche Wohnungsgröße passt zu welchem Haushalt?

1 Person

2 Zimmer
oder bis 50 m²

2 Personen

3 Zimmer
oder bis 65 m²

3 Personen

3 Zimmer
oder bis 75 m²

4 Personen

4 Zimmer
oder bis 90 m²

In drei Schritten zur ersten Einschätzung

Schnelltest machen

Prüfen Sie anonym, ob Sie möglicherweise infrage kommen.

01

Wohnberechtigungsschein beantragen

Die verbindliche Prüfung erfolgt über die zuständige Behörde.

02

Wohnung anfragen

Mit dem Wohnberechtigungsschein können Sie sich für passende Wohnungen bewerben.

03

Machen Sie den Schnelltest

Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Sie möglicherweise Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten.

Wichtig: Der Test ersetzt keine verbindliche Prüfung durch die zuständige Behörde.

Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?