Ihr Schnelltest sieht gut aus – jetzt den nächsten Schritt gehen.

Auf Basis Ihrer Angaben könnten Sie für eine öffentlich geförderte Wohnung infrage kommen. Beantragen Sie nun den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle und nutzen Sie die Möglichkeit, sich anschließend für passende Wohnungen in der Albertistraße zu interessieren.

Hinweis
Der Schnelltest ersetzt keine verbindliche Prüfung. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Wohnung bei der SWG anfragen

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Über das Online-Formular der SWG können Sie Ihr Interesse an einer Wohnung mitteilen und die nächsten Schritte zur Bewerbung starten.