Nach erster Einschätzung liegt Ihr Einkommen über den Grenzwerten.

Auf Basis Ihrer Angaben liegt Ihr Einkommen vermutlich über den aktuellen Orientierungswerten für eine öffentlich geförderte Wohnung. Eine verbindliche Aussage kann jedoch nur die zuständige Behörde treffen. Wenn Sie dennoch Fragen haben oder sich für andere Wohnmöglichkeiten interessieren, können Sie sich gerne an uns wenden.

Hinweis
Auch wenn der Schnelltest eher nicht auf eine geförderte Wohnung hinweist, kann eine individuelle Prüfung im Einzelfall sinnvoll sein.

Wohnung bei der SWG anfragen

Zur Wohnungsanfrage  •

Über das Online-Formular der SWG können Sie Ihr Interesse an einer Wohnung mitteilen und die nächsten Schritte zur Bewerbung starten.